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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kern AG für Verkehrssicherheit, Samstagern

Für die Lieferungen unserer Erzeugnisse sind ausschliesslich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen massgebend.

Sie gelten als vom Käufer angenommen, sofern er nicht unverzüglich widerspricht.

1. Das Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten.

2. Die Preise
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in CHF per Stück, zusätzlich eventueller materialbedingter Teuerungszuschläge. In den Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Im Übrigen verstehen sich die Preise ab Werk ausschliesslich Verpackung. Die Verpackung unserer Sendungen ist auf das Notwendige begrenzt. Sie ist in der Regel wiederverwendbar bzw. recyclefähig und mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet.
Die Versandkosten werden nach Wert und Gewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.

Preisänderung bleiben vorbehalten. Daher sind die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, die unter Umständen vom Katalog, den Preislisten oder unserem unverbindlichen Angebot abweichen, bindend.

3. Die Zahlung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen in 30 Tagen netto in CHF ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegen-ansprüche ist nicht möglich.

Sofern der Kunde diese Zahlungsfrist nicht einhält, ist Kern AG für Verkehrssicherheit bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, dem Kunden Mehrkosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen.

Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist Kern AG für Verkehrssicherheit berechtigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.

4. Die Lieferfrist
Der überwiegende Teil unserer Produkte ist „kurzfristig ab Lager lieferbar“. Im Übrigen sind unsere Lieferzeitangaben unverbindliche Richtwerte, da ein Teil unserer Produkte auftragsbezogen bzw. periodisch gefertigt wird. Diese Lieferzeiten gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage.

Erhaltene Ware kann bis maximal 30 Tage ab Lieferscheindatum retourniert werden. Chemische und Chemisch-technische Artikel oder nicht zum Sortiment von Kern AG für Verkehrssicherheit gehörende Ware kann nicht retourniert werden.

5. Der Transport
Mit der Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Paketdienst oder Spediteur) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt und das Risiko geht auf Sie über. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, melden Sie dies bitte umgehend bei der zuständigen Speditionsfirma an.

Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökonomisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie so schnell wie möglich Ihre Ware erhalten.

6. Eigentumsvorbehalt
Kern AG für Verkehrssicherheit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist Kern AG für Verkehrssicherheit berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.

7. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

8. Qualitätsgarantie (Gewährleistung) und Schadenersatz
Auf unsere Produkte gewähren wir eine Qualitätsgarantie auf Material und Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten ab Anlieferung. Soweit in unseren Verkaufsunterlagen für einzelne Produkte ausdrücklich eine längere Qualitätsgarantie gegeben wird, gilt selbstverständlich dieser längere Gewährleistungszeitraum. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl innerhalb des genannten Zeitraums unentgeltlich durch Nachbesserung oder Neulieferung Gewähr.

Weitergehende Gewährleistungs- und/oder vertragliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der schwerwiegenden Verletzung von Hauptleistungspflichten bzw. den ausdrücklichen schriftlichen zugesicherten Eigenschaften.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der KERN AG für Verkehrssicherheit.

10. Die Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.

Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht.

Es ist unser Ziel, Sie als Kunden zufriedenzustellen. Sollte trotzdem einmal ein Fehler vorkommen, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir finden eine annehmbare Lösung.

Kern AG für Verkehrssicherheit, Samstagern